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Informationen zur Anzeige:

IT-Spezialistin/IT-Spezialist (w/m/d) im Bereich Cybersicherheit und IT-Sicherheitszertifizierung
Freital
Aktualität: 21.11.2023

Anzeigeninhalt:

21.11.2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Freital

Einleitung

Das Referat SZ 33 betreibt zwei Programme zur IT-Sicherheitszertifizierung für Netzwerkkomponenten und IP-vernetzte Produkte. Das Referat führt an den Standorten Freital und Bonn entsprechende Zertifizierungsverfahren durch, unterstützt bei der Anerkennung von Prüfstellen und entwickelt die Evaluierungsmethodik und geeignete Prüfsysteme fort. Dafür stimmt es sich eng mit nationalen und internationalen Partnern ab und gestaltet die einschlägige Normenlandschaft mit. Weiterhin vertritt das Referat die eigenen Themen national und international auf Messen, Konferenzen und Fachbeiträgen. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Verwaltung & Verteidigung

IT-Spezialistin/IT-Spezialist (w/m/d) im Bereich Cybersicherheit und IT-Sicherheitszertifizierung

Festanstellung, IT
Freital

Ihre Tätigkeiten sind

Durchführung von Zertifizierungsverfahren für IT-Produkte vom Antrag bis zur Erteilung und Überwachung des Zertifikats.
Kontinuierliche Fortentwicklung der Programme und Durchführung von Projekten im Bereich der Cybersicherheit und IT-Sicherheitszertifizierung.
Durchführung von Fachrecherchen und Erprobung von Verfahren, Methoden und Werkzeugen, z.B. in den Bereichen Evaluierungsmethodik, Prüfsysteme, Pentesting und Schwachstellenanalyse.
Austausch mit den Expertinnen und Experten sowie den Partnern und Kunden des BSI.

Ihr Profil

Ein abgeschlossenes bzw. kurz vor dem Abschluss stehendes Studium (Bachelor/FH-Diplom) der Fachrichtungen Informatik, Technische Informatik, IT-Sicherheit, Physik, Mathematik, Nachrichten-, Kommunikations- oder Elektrotechnik, IT-Management, Verwaltungs- oder Wirtschaftsinformatik oder einer vergleichbaren, einschlägigen Fachrichtung mit informationstechnischem bzw. technischem Schwerpunkt.
Kenntnisse in den Bereichen IT-Sicherheitsarchitekturen, Informations- und Netzwerktechnik, Cloud-Technologien oder angewandte Kryptographie.
Von Vorteil sind Erfahrungen und/oder Kenntnisse im IT-Projektmanagement, Softwaretest, insb. Penetration Testing und Testautomatisierung, und/oder in der Zertifizierung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.

Was uns noch wichtig ist

Im Team arbeiten Sie lösungsorientiert, sind kritikfähig und bringen sich kooperativ sowie eigenständig in Ihre Arbeit ein.
Sie haben ein verbindliches und freundliches Auftreten, ein gutes Organisationsgeschick sowie eine überzeugende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
Das #TeamBSI profitiert von Ihrer entscheidungsfreudigen und zielgerichteten Arbeitsweise.
Ihre Motivation lebenslang zu lernen und sich dadurch in Ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ihrem Wissen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Sie haben sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Sie bringen die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen mit.
Sie bringen die Bereitschaft mit, gelegentlich Dienstreisen zu übernehmen, unter Berücksichtigung der eigenen Möglichkeiten.

Wissenswertes

Wir als BSI möchten Frauen ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Diversität und geschlechterunabhängige berufliche Gleichstellung sind für uns wichtige Bestandteile der Personalpolitik. Über Bewerbungen von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten, jeden Alters oder Herkunft freuen wir uns.
Das BSI sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html.
Für uns hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, wann welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. Das BSI hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Unsere detaillierten Datenschutzbedingungen finden Sie auf unserer Webseite.

Ihr Kontakt zu uns

Fragen zur Personalgewinnung: Vanessa Schulze (Personalgewinnung des BSI) unter 0228 99 9582 5889
Fachliche Fragen: Dr. Jens Ziegler (Referatsleitung SZ 33) unter 0171 8610089
Fragen zum Bewerbungsmanagementsystem: Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter 0228 99 358 87500

Was wir bieten

Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe mit gesellschaftlichen Mehrwert bei der Gestaltung einer sicheren digitalen Zukunft Deutschlands.
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben durch flexible Arbeitsgestaltung, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten - weitere Infos als FAQ auf unserer Karriereseite.
Eine gezielte Einarbeitung und gute Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildungsangebote zur persönlichen und fachlichen Qualifikation.
Einen sicheren und krisenfesten Arbeitsplatz, die Perspektive einer Verbeamtung sowie ein vielseitiges Gesundheitsangebot.
Eine monatliche BSI-Zulage in Höhe von 200 EUR und die Möglichkeit der Gewährung von zusätzlichen variablen Gehaltsbestandteilen.
Unterstützung bei den Umzugskosten oder Zahlung von Trennungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket) oder alternativ ein vergünstigtes Deutschlandticket.

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