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Zwei Teilhabeplaner/innen (m/w/d) für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen und Kinder­­/­­Jugendliche mit Behinderung im Geschäftsbereich Soziales 27.02.2025 Landkreis Helmstedt Helmstedt
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Zwei Teilhabeplaner/innen (m/w/d) für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen und Kinder/Jugendliche mit Behinderung im Geschäftsbereich Soziales
Helmstedt
Aktualität: 27.02.2025

Anzeigeninhalt:

27.02.2025, Landkreis Helmstedt
Helmstedt

Einleitung

Der Landkreis Helmstedt sucht schnellstmöglich und unbefristet zwei Teilhabeplaner/innen (m/w/d) für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen und Kinder/Jugendliche mit Behinderung im Geschäftsbereich Soziales nach Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE in Vollzeit (teilzeitgeeignet) und Teilzeit mit 30 Wochenstunden. Landkreis Helmstedt
Verwaltung & Verteidigung

Zwei Teilhabeplaner/innen (m/w/d) für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen und Kinder/Jugendliche mit Behinderung im Geschäftsbereich Soziales

Festanstellung, Bildung & Soziales
Helmstedt

Ihre wesentlichen Aufgabenbereiche

Teilhabeplanung für Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX
Durchführung von Teilhabe- und Gesamtplanungen unter Verwendung des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (B.E.Ni)
Beratung der Menschen mit Behinderung bezüglich vorrangiger und weiterführender Hilfen
Auswahl passgenauer Einrichtungen zur Deckung der festgestellten Bedarfe
Koordinierung der Leistungen in Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern, Angehörigen und Institutionen
Einstufungen der Bedarfe nach dem HMB-W-Verfahren, HMB-T-Verfahren und dem Schlichthorst-Verfahren
Fallbesprechungen mit den zuständigen Leistungsabteilungen

Ihre fachlichen Kompetenzen

Erfüllung der Voraussetzungen für Fachkräfte gemäß § 97 SGB IX, dieses können beispielhaft folgende Studienabschlüsse sein: Studium der Heilpädagogik, der Sozialen Arbeit, der Pädagogik, der Sonderpädagogik, der Rehabilitationspädagogik, der Psychologie u.a.
Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen
Grundlegende Kenntnisse des Sozialrechts SGB IX, SGB XII, SGB XI, SGB V
Kenntnisse von Teilhabebedarfen und Teilhabebarrieren
Kenntnisse über Leistungsangebote der Eingliederungshilfe

Wünschenswerte Voraussetzungen

Grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung
Erfahrungen in der Teilhabeplanung, vorzugsweise bei einem Eingliederungshilfeträger
Kenntnisse der Software OPEN/Prosoz
Kenntnisse in der Anwendung der ICF und der ICD-10
Kenntnisse zum HMB-T und HMB-W-Verfahren sowie dem Schlichthorster Modell

Wir bieten Ihnen

Eine sinnstiftende, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
Für die Teilhabeplanung steht der Abteilung ein Dienst-PKW zur Verfügung
Einen Zuschuss zum Deutschlandticket Jobticket
Eigenverantwortliches Arbeiten
Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit einem Tariflichen Entgelt nach dem TVöD
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege (Gleitzeitregelung, Homeoffice, etc.)
Beratung und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten
Urlaubsanspruch von 30 Tagen, zusätzlich Heiligabend und Silvester bezahlt frei
2 Regenerationstage
Gewährung einer Jahressonderzahlung
Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
Leistungsentgelt basierend auf Zielvereinbarungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Mitarbeiterangebote

Ihre persönlichen Kompetenzen

Sie verfügen über sehr gute mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz
Sie sind empathie- und konfliktfähig
Sie arbeiten zuverlässig und verantwortungsbewusst
Sie zeigen eine hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
Sie besitzen die Fähigkeit zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Arbeit insbesondere im Außendienst
Sie zeichnen sich durch sicheres Auftreten im Umgang mit den Klienten und Leistungsanbietern bei Haus- und Einrichtungsbesuchen aus
Sie sind teamfähig
Sie verfügen über die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Sie verfügen über anwendungsbereite PC-Kenntnisse (Microsoft Office)
Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B und sind bereit den eigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen (Fahrtkosten werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes erstattet)

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